Wissenswertes zum neuen Mandat

Wissenswertes Syrien und Irak Mandat

 

Der Bundeswehreinsatz in Syrien und Irak wurde am 25. März 2020 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP verlängert und angepasst. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE stimmten geschlossen gegen den Einsatz.

Im Folgenden beantworten wir Fragen rund um das Mandat.

 

Sollte der Bundeswehreinsatz in Syrien und Irak nicht zum 31. März beendet werden?
Das stimmt teilweise. Am 24. Oktober 2019 beschlossen die Mitglieder des Bundestages in einer Abstimmung die Beendigung des Einsatzes in Syrien zum 31. März 2020 und die Verlängerung des Einsatzes im Irak bis zum 31. Oktober 2020.

Der Bundeswehreinsatz im Irak wird also wie im Oktober 2019 beschlossen um sechs weitere Monate fortgesetzt. Damit geht die Ausbildungsmission irakischer Streit- und Sicherheitskräfte durch deutsche Soldat*innen weiter.
Der Beschluss zur Beendigung des Einsatzes in Syrien wurde hingegen anders als im Oktober beschlossen nicht umgesetzt. Zwar wurden die Aufklärungsflüge der Bundeswehr zum 31. März eingestellt, für die Luftbetankung der Flugzeuge der Anti-IS-Koalition ist sie aber weiterhin zuständig. Darüber hinaus wurde das Mandat um neue Aufgaben ergänzt.


Welche neuen Augaben übernimmt die Bundeswehr im Syrienkrieg?
Das Mandat wird um zwei neue Aufaben ergänzt. Die Bundeswehr ist ab dem 31. März 2020 zusätzlich für den Lufttransport der internationalen Anti-IS-Koalition, internationaler Organisationen, Alliierter und anderer Partner zuständig. Zudem ist sie laut Antrag für die bodengebundene Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung im irakischen Hoheitsgebiet und dem Operationsgebiet des IS in Syrien verantwortlich. Dafür stellt die Bundeswehr einen Luftraumüberwachungsradar zur Verfügung.

Neu ist auch, dass der Bundestag einer möglichen Eingliederung der Ausbildungsmission irakischer Streit- und Sicherheitskräfte durch die Bundeswehr in die „NATO Mission Irak“ (NMI) zugestimmt hat.
 

Wie begründet die Regierung ihre Entscheidung, das Mandat fortzuführen und um neue Aufgaben zu ergänzen?
Generell begründet die Regierung den Bundeswehreinsatz damit, dass der IS entlang des Euphrats bis hin zur Grenze des Iraks weiterhin aktiv sei und von der Aussetzung des Militäreinsatzes der Anti-IS-Koalition Anfang des Jahres 2020 sogar habe profitieren können. Zur Sicherung nachhaltiger Erfolge beim Kampf gegen den IS blieben laut Regierung eine Reihe militärischer Fähigkeiten für die internationale Anti-IS Koalition essentiell. Unserer Auffassung nach kann der Einsatz von Militär kein nachhaltiger Beitrag zum Frieden in Syrien und der Region sein. Zivile Mittel der Konfliktbearbeitung sind notwendig, um einen dauerhaften und positiven Frieden zu erreichen. Ein Militäreinsatz, wie die Anti-IS-Koalition ihn seit rund fünf Jahren führt, wird den Krieg in Syrien nicht beenden sondern ihn im Gegenteil sogar verlängern. 
Trotzdem geht es laut Bundesregierung darum, „den steten Verfolgungsdruck auf IS sicherzustellen.“ Damit der Kampf gegen den IS auch aus der Luft fortgesetzt werden könne, sei die Luftbetankung der Kampfflugzeuge der Anti-IS-Koalition durch die Bundeswehr essentiell.

Die Ausbildung irakischer Streit- und Sicherheitskräfte müsse laut Regierung fortgesetzt werden, um „irakische Streitkräfte auch dauerhaft zu befähigen, die Sicherheit des Irak eigenständig zu gewährleisten.“ Während der Proteste der Zivilgesellschaft gegen die irakische Regierung Anfang des Jahres 2020 kam es zu massiver Polizeigewalt. Das gewaltsame Vorgehen der - zum Teil von der Bundeswehr ausgebildeten - Sicherheitskräfte gegen Demonstrant*innen zeigt, dass das erklärte Ziel der Bundesregierung, mit dem Einsatz der Bundeswehr im Irak die Sicherheit des Landes zu erhöhen, nicht erreicht werden kann.

Die bodengebundene Luftraumüberwachung durch ein von der Bundeswehr bereitgestelltes Radar im Irak, trage Deutschland laut Bundesregierung zur Sicherheit der Soldat*innen der Anti-IS-Koalition bei. Der Lufttransport ermöglicht laut Antrag „den Transport von Truppen nicht nur in die Einsatzländer hinein, sondern bei Bedarf auch innerhalb des Landes und in Krisensituationen zum Schutz der Soldaten aus dem Land heraus.“


Ist das Mandat durch das Völkerrecht gedeckt?
Auch weiterhin ist der Bundeswehreinsatz in Syrien und im Irak vom Völkerrecht nicht gedeckt. Die Bundesregierung ignoriert den Beschluss des irakischen Parlamentes vom 5. Januar 2020 alle ausländischen Truppen aus dem Land abzuziehen. Sie verweist in ihrer völkerrechtlichen Begründung auf den Briefverkehr zwischen NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und dem irakischen Premierminister Adil Abd al-Mahdi. Al-Mahdi trat bereits im November 2019 als Premierminister zurück und ist seitdem geschäftsführend im Amt, da mehrere Versuche einer Regierungsbildung im irakischen Parlament scheiterten. Dies kann unserer Auffassung nach keine Grundlage für einen Auslandseinsatz der Bundeswehr sein.

In ihrer völkerechtlichen Begründung für den Einsatz auf/über syrischem Gebiet bezieht sich die Bundesregierung weiterhin auf das Selbstverteidigungsrechts nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Unserer Auffassung nach greift das Recht auf Selbstverteidigung nicht.


Warum hat die FDP dem Mandat jetzt zugestimmt?
In den letzten Jahren hat die Bundestagsfraktion der FDP immer wieder gegen das Mandat für Syrien und den Irak gestimmt. Dabei lehnte sie den Militäreinsatz nicht generell ab sondern bemängelte den „deutschen Alleingang“ im Irak. Die FDP-Fraktion forderte von der Regierung, die Ausbildung irakischer Streit- und Sicherheitskräfte durch die Bundeswehr im Rahmen der NATO-Militärmission im Irak durchzuführen. Diese Forderung hat die Regierung in ihrem Antrag von März 2020 aufgenommen, sodass die FDP diesmal geschlossen für das Mandat stimmte.

 

Wie teuer ist der Bundeswehreinsatz in Syrien und Irak?
Die Regierung gibt an, dass einsatzbedingte Zusatzaufgaben für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Oktober 2020 voraussichtlich 54,3 Millionen Euro betragen. Die Kosten für dein Einsatz steigen damit um 11,8 Millionen Euro.

 

Mehr Infos auf der Website des Bundestages.