Heute ab ca. 20:55 Uhr debattiert der Bundestag u.a. über den völkerrechtswidrigen Angriff auf Syrien vom 14. April und generell über die Ahndung von Verletzungen des Völkerrechts im Syrienkrieg. Die Debatte kann live im Parlamentsfernsehen auf Phoenix oder hier im Online-Livestream verfolgt werden: https://www.bundestag.de/
Wir haben zu diesem Anlass eine Pressemitteilung veröffentlicht: http://www.macht-frieden.de/pm-kampagne-macht-frieden-zivile-loesungen-fuer-syrien-zum-voelkerrecht-syrien
Das Video der Debatte wird in Kürze hier online gestellt: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw23-de-luftangriffe-syrien/556454. Dort gibt es außerdem die Anträge, die heute debattiert werden, zum Nachlesen:
"(...) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dass „keines der in Syrien begangenen Kriegsverbrechen, keines der dort begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bislang geahndet worden sei. Wie die Abgeordneten in einem Antrag (19/1876) schreiben, über den der Bundestag am Donnerstag, 7. Juni 2018, in verbundener Beratung mit drei weiteren Anträgen zum Völkerrecht in Syrien debattiert, sei auf internationaler Ebene der Weg zu einer Ahndung der in Syrien begangenen Völkerstraftaten de facto versperrt. Eine Dreiviertelstunde ist für die erste Lesung der vier Vorlagen vorgesehen; danach werden sie zur weiteren Beratung an die jeweils zuständigen Ausschüsse überwiesen. In allen vier Fällen wird die Federführung beim Auswärtigen Ausschuss liegen. (...)
In einem weiteren Antrag (19/2513) mahnt die Grünen-Fraktion, dass das Völkerrecht in Syrien hochgehalten werden müsse, um eine Eskalation zu verhindern und den politischen Prozess voranzutreiben. Die Bundesregierung solle die Missachtung des Völkerrechts in Syrien klar verurteilen und auf die lückenlose Einhaltung des Völkerrechts dringen. Für die Fraktion Die Linke (19/2518) sind die militärischen Angriffe der USA und der Türkei auf Syrien ein völkerrechtswidriger Akt, der von der Bundesregierung als solcher verurteilt werden müsse. Die AfD-Fraktion nimmt die militärischen Luftschläge vom 14. April 2018 gegen Syrien in den Blick und fordert in ihrem Antrag (19/2470) die Bundesregierung auf, sie als völkerrechtswidrig zu verurteilen und sich öffentlich von ihnen zu distanzieren.
Die USA, Frankreich und Großbritannien hatten in der Nacht vom 13. auf den 14. April gezielte Luftangriffe in Syrien geflogen. Die Attacken waren eine Reaktion auf einen mutmaßlichen Giftgaseinsatz durch das syrische Regime in der Provinz Ost-Ghuta östlich von Damaskus. Der Westen macht die syrische Regierung für den Chemiewaffeneinsatz in der bis vor Kurzem noch von Rebellen gehaltenen Region verantwortlich. Russland hingegen wirft Großbritannien vor, den Angriff eingefädelt zu haben. (...)"